BürgerInnenbegehren gegen Wasserprivatisierung
Erschienen in der Broschüre "Wasser-Spiegel - Eine Ausstellung über den gesellschaftlichen Umgang mit Wasser" bei Zwischenzeit e.V., Initiative für soziale, interkulturelle und ökologische Forschung, Analyse und Bildung, Münster Dezember 2004.
Widerstand und Alternativen
von Ondra Krüger, Zwischenzeit e.V.
Die derzeitigen Veränderungen im deutschen Wassersektor und die von Teilen der Bevölkerung als negativ empfunden Erfahrungen mit der Umwandlung von öffentlichem Eigentum und der Transformation öffentlicher Güter in Waren haben in jüngster Zeit Ansätze einer Gegenöffentlichkeit entstehen lassen.
Denn Privatisierungen werden meist mit einer betriebswirtschaftlichen Effizienzsteigerung begründet, die aber oft in direktem Gegensatz zu den vorhandenen gesellschaftlichen Bedürfnissen steht. Wichtige Impulse für die Entwicklung einer kritischen Gegen-Öffentlichkeit gingen von globalisierungskritischen Gruppen wie Attac, Umweltorganisationen, MieterInnen- und VerbraucherInnenschutzvereinen, kirchlichen Organisationen, Menschenrechtsorganisationen und Gewerkschaften aus, die mittlerweile eine breite Öffentlichkeitsarbeit leisten und verschiedene lokale, bundesweite und sogar globale Kampagnen zum Thema Wasser initiieren.
Der Widerstand gegen die Privatisierung der Trinkwasserversorgung ist global. Auf dem vorletzten Weltsozialforum (WSF) in Porto Alegre wurde eine Wasseragenda verabschiedet und vor dem letzten WSF im indischen Mumbay fand ein eigenes Weltwasserforum statt. Ausgegangen ist die Kritik in vielen Fällen von Bewegungen, die sich gegen die Privatisierungswellen in den sogenannten Entwicklungsländern richteten und sich durch die Zunahme von Privatisierungen im eigenen Land immer stärker auf den nationalen Veränderungsprozess konzentrierten. Es gibt heute wohl kaum ein Treffen von NGOs, auf dem Wasser nicht auf der Tagesordnung steht.
In Deutschland finden sich allerdings nur wenige alternative Modelle zur Privatisierung der Trinkwasserversorgung und es geht in vielen Fällen erst einmal darum, die kommunale Zuständigkeit für die Wasserversorgung zu erhalten und akute Privatisierungsvorhaben zu verhindern. Da diese Strategie aufgrund der Veränderung kommunaler Unternehmen zu kommerziell arbeitenden Unternehmen allerdings zu kurz zu greifen scheint, müssen neue alternative Modelle der BürgerInnenbeteiligung erarbeitet werden, die Transparenz und eine direkte demokratische Einflussnahme ermöglichen.
BürgerInnenbegehren
Obwohl immer behauptet wird, dass letztlich die BürgerInnen von den Veränderungen im Trinkwassersektor profitieren sollen, sind ihre Einflussmöglichkeiten auf Privatisierungsentscheidungen relativ gering. Da zumindest die großen Parteien keine eindeutige Position zu Privatisierungsvorhaben einnehmen, können die WählerInnen ihre Haltung zur Privatisierung nur bedingt in ihre Wahlentscheidungen einfließen lassen. Es gibt allerdings in allen Bundesländern die Möglichkeit, von kommunalen und landesweiten BürgerInnenentscheiden und die Kommunalebene ist heute der Ort mit der intensivsten direktdemokratischen Praxis. Je nach Bundesland existieren unterschiedliche Detailregelungen für die Einleitung und Durchführung des zweistufigen Verfahrens von Bürgerbegehren und Bürgerentscheid, z.B. in Hinblick auf die Anzahl der erforderlichen Unterschriften (Quoren) und die zum Plebiszit zugelassenen Themen. Die Durchführung ist in jedem Fall abhängig von großem Engagement der BürgerInnen, da der BürgerInnenentscheid nur durchgeführt wird, wenn das einleitende BürgerInnenbegehren erfolgreich war, also genug Unterschriften gesammelt wurden, was je nach Bundesland zwischen 2,5% und 17% der Wahlberechtigten ausmacht.
Etwa ein Viertel aller lokalen BürgerInnenbegehren in Deutschland befasst sich mit Anliegen im Bereich öffentlicher Infrastruktur- und Versorgungseinrichtungen. Da BürgerInnenbegehren nur in wenigen Ländern erfasst werden, können hier nur einige Beispiele angeführt werden, die entweder die Trinkwasserversorgung direkt oder als Bestandteil der Stadtwerke umfassen. Bisher sind mehr als 40 BürgerInnenentscheide zum Thema Wasser durchgeführt worden und kein einziger ist für eine Privatisierung ausgegangen. In Bayern wurden zwischen 1995 und 2001 sieben BürgerInnenbegehren zur Frage Privatisierung der Wasserversorgung durchgeführt. Die bisherigen BürgerInnenbegehren gegen die Privatisierung erzielten regelmäßig hohe Abstimmungsbeteiligungen, die teilweise über dem Kommunalwahlniveau lagen. Die meisten sprachen sich mit großen Mehrheiten gegen Privatisierungen aus. Das einzige BürgerInnenbegehren, das eine Privatisierung zum Ziel hatte (Herrsching), scheiterte schon im Vorfeld an mangelnder Beteiligung.
In NRW gab es BürgerInnenbegehren gegen Privatisierungsvorhaben, die sich auf den Teilverkauf der Stadtwerke bezogen. Nachdem der Rat der Stadt Düsseldorf im November 2000 einem Verkauf von bis zu 54,9% der noch verbliebenen 80% der städtischen Anteile an der Stadtwerke Düsseldorf AG an die RWE beschloss, das sowieso schon über 20% der Anteile verfügte, stimmten in einem BürgerInnenbegehren für eine Beibehaltung der städtischen Mehrheitsbeteiligung 89% gegen den Ratsbeschluss. Ende 2001 beschloss der Rat der Stadt Münster mit den Stimmen der CDU- und FDP-Fraktion den Verkauf von 49% der Stadtwerke Münster GmbH. Nachdem die Privatisierungspläne bekannt geworden waren, organisierte sich das Bündnis „Pro Stadtwerke“, an dem die Gewerkschaft Ver.di, Parteien, Umweltschutzorganisationen, die Attac-Gruppe Münster sowie einige unabhängige linke Kollektive wie die Gruppe B.A.S.T.A. teilnahmen, gegen die Privatisierungspläne der CDU Stadtratsmehrheit. Insgesamt stimmten 65,4% der abgegebenen Stimmen für den Bürgerentscheid, die Teilprivatisierung der Stadtwerke aufzuheben. An der Abstimmung beteiligten sich 31,6% der Stimmberechtigten. Der Bürgerentscheid überschritt das notwendige Zustimmungsquorum (20%) mit 20,67% knapp und war damit erfolgreich.
Vergleichbare Bürgerentscheide zu ähnlichen Themen fanden auch in weiteren Städten Nordrhein-Westfalens statt (Hamm, Steinheim). Diese BürgerInnenentscheide verbieten eine Privatisierung nur für zwei Jahre. D.h. dass sie unter Umständen nur kurze aufschiebende Wirkungen haben, da fraglich ist, ob sich regelmäßig der große organisatorische Aufwand des zweistufigen Verfahrens von den PrivatisierungsgegnerInnen leisten lässt. In Ratingen und Paderborn scheiterten die BürgerInnenentscheide gegen den Verkauf der Wasserwerke bzw. der Stadtwerke an mangelnder Beteiligung. Zwar sprachen sich die BürgerInnen mehrheitlich gegen den Verkauf an RWE bzw. E.on aus, das erforderliche Quorum von 20% der Wahlberechtigten wurde aber nicht erreicht. Die Initiatoren sprachen von zahlreichen bürokratischen Erschwernissen seitens der Stadt. In Essen erreichte eine Initiative gegen ein CBL-Geschäft mit dem städtischen Trinkwassernetz bereits im Verlauf eines BürgerInnenbegehrens das Einlenken der Stadtvertreter.
BürgerInnenbegehren haben keine aufschiebende Wirkung, und der Stadtrat kann dem BürgerInnenentscheid zuvorkommen, wenn der Entscheidung des Rates sachliche Erwägungen zu Grunde liegen und diese nicht offensichtlich dazu dient, das BürgerInnenbegehren zu umgehen.
In Ahlen klagte die Stadt gegen ein BürgerInnenbegehren, dass sich gegen den Verkauf von Anteilen der Stadtwerke Ahlen an die Stadtwerke Bielefeld richtete mit der Begründung, dass der Kommune dadurch notwendige Einnahmen entgehen würden und die Initiatoren des Bürgerbegehrens keinen alternativen Kostendeckungsvorschlag vorgelegt hätten. Das Oberverwaltungsgericht in Münster entschied allerdings, dass ein Kostendeckungsvorschlag nur dann erforderlich sei, wenn ein Käufer bereit ist, einen Preis zu zahlen, der über dem Marktwert der Anteile liegt.
Das Beispiel Hamburg zeigt, das ein BürgerInnen- bzw. Volksbegehren (1) nicht nur abwehrende Funktion haben kann, sondern darüber hinaus Veränderungen in der Entscheidungsstruktur zum Ziel haben kann, denn dort wurde kein kassierendes Begehren als Reaktion auf einen Ratsbeschluss durchgeführt, sondern ein initiierendes Begehren, das einem möglichen Ratsbeschluss zum Verkauf schon zuvorkommt. In Hamburg setzt sich ein breites Aktionsbündnis aus Umwelt-, Antiglobalisierungs-, Eine-Welt-Gruppen und Mieter- und Verbrauchervertretungen mit dem Namen „Unser Wasser Hamburg“ für die gesetzliche Festschreibung des städtischen Besitzes an den Hamburger Wasserwerken ein. Immer wieder war in Hamburg die (Teil-)Privatisierung der Hamburger Wasserwerke im Gespräch und noch in jüngster Zeit fanden Gespräche zwischen dem Senat und den global führenden Wasserkonzernen RWE und Veolia statt. Dass die Hamburger Bevölkerung diesem Vorhaben allerdings sehr skeptisch gegenüber steht und selber über die Zukunft ihrer Trinkwasserversorgung mitbestimmen will, machte die enorme öffentliche Unterstützung des vom Aktionsbündnis „Unser Wasser“ initiierten Volksbegehrens deutlich: Anfang September 2004 konnten mehr als doppelt so viel Unterschriften für das Volksbegehren eingereicht werden, wie nötig waren. Am 12. Oktober 2004 hat der Hamburger Senat das Zustandekommen des Volksbegehrens amtlich verkündet. (2) Im Frühjahr 2005 steht der Volksentscheid gegen jede Art der Privatisierung der Hamburger Wasserwerke GmbH an.
Die überaus klaren Ergebnisse der bisherigen Bürgerentscheide weisen darauf hin, dass eine Mehrheit der Bevölkerung Privatisierungen als Lösung der kommunalen Finanzprobleme ablehnt. Dabei gehören BürgerInnenbegehren gegen Privatisierungen im Wassersektor zu den erfolgsträchtigsten Begehren überhaupt. Offensichtlich setzt sich mittlerweile bei vielen die Auffassung durch, dass mit jeder Form der Privatisierung für die Gemeinde und somit für die BürgerInnen ein Kontrollverlust verbunden ist.
Neben bundesweiten Treffen privatisierungskritischer Wassergruppen erfolgt immer häufiger eine Vernetzung regionaler BürgerInnenbegehren mit anderen privatisierungskritischen Kreisen. (3) So wird beispielsweise derzeit von VertreterInnen von Umweltverbänden und Bürgerinitiativen, des Forums Umwelt- und Entwicklung und des Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU) sowie kirchlicher Kreise ein Aktionsfahrplan gegen die Kommerzialisierung des Wassersektors ausgearbeitet. In Zukunft soll die Zusammenarbeit mit weiteren Bündnispartnern sowie mit dem Städtebündnis “Wasser in Bürgerhand“ intensiviert werden. Der Aktionsfahrplan soll sich an den Terminen orientieren, die für die zukünftige Ausgestaltung der “Weltwasserpolitik“ voraussichtlich von Bedeutung sein werden. (4) Thematisiert werden sollen dabei Themen wie GATS, EU-Binnenmarktstrategie, Wasser als öffentliches Gut, Daseinsvorsorge und öffentliche Verantwortung.
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(1) Während Bürgerbegehren auf Kommunal-, Stadt-, oder Bezirksebene durchgeführt werden, nennt man Begehren auf Landesebene Volksbegehren. Im Staatstaat Hamburg wurde ein Volksbegehren für die Beibehaltung der Wasserversorgung in öffentlicher Hand und gegen einen möglichen Verkauf an Private initiiert. Im weiteren wird hier von Bürgerbegehren gesprochen, weil die meisten Begehren in Bezug auf die Trinkwasserversorgung auf kommunaler Ebene stattfinden.
(2) Die CDU reagierte auf die Volksbegehren - indem sie in der Bürgerschaft einen Antrag einbringt, die Hürden für Volksbegehren und Volksentscheide erheblich zu erhöhen. Die Union will unteranderem Volksentscheide von Wahlen entkoppeln. Anstatt in Wahllokalen sollen BürgerInnen ihre Stimme in Bezirks- oder Ortsämtern abgeben. Jede Volksinitiative, die Mehrkosten verursacht, muss einen Vorschlag zur Finanzierung enthalten. Die Initiatoren sollen nicht mehr auf Wochenmärkten und an Wohnungstüren Unterschriften sammeln dürfen. Die Listen sollen auch in den Bezirks- und Ortsämtern ausgelegt werden. Opposition und Gewerkschaften lehnen die Vorschläge der CDU zur
Änderung des Volksabstimmungsgesetzes eindeutig ab. Vgl. Knödler, G. (2004): Volksgesetzgebung - Abschaffen wäre ehrlicher. In: taz Hamburg Nr. 7498 vom 27.10.2004, Seite 21.
(3) Aktionsbündnisse in Deutschland gegen die Privatisierung ihrer Wasserunternehmen: http://www.wasserallianz-muenchen.de, http://www.unser-wasser-hamburg.de, http://www.wasserallianz-muenchen.de, www.is-kassel.de/unser-wasser-kassel
(4) Weltwassertag am 22. März 2005, WTO/GATS-Verhandlungen, Auftakt der UN-Wasserdekade im Mai 2005