(Wieder-)Aneignung öffentlicher Güter
Unter öffentliche Güter fassen wir solche Ressourcen, die für ein angemessenes Leben wichtige Grundlage sind. Dazu gehören Wasser, Bildung, Transport und Gesundheit. Aneignung beschreibt das Sich-Nehmen dieser Güter, das im Hier und Jetzt stattfindet und nicht darauf wartet, dass Rechte gewährt werden. Gleichzeitig zu dieser politischen Praxis gibt es die politische Forderung, Rechte zu verallgemeinern und einklagbar zu machen. Beispiel für eine Aneignungspraxis im Bildungsbereich wäre eine Offene Universität. Sie ist für alle, unabhängig vom Geld, zugänglich.
BürgerInnenbegehren gegen Wasserprivatisierung · 2.01.06
Die derzeitigen Veränderungen im deutschen Wassersektor und die von Teilen der Bevölkerung als negativ empfunden Erfahrungen mit der Transformation öffentlicher Güter in Waren haben in jüngster Zeit Ansätze einer Gegenöffentlichkeit entstehen lassen. Da zumindest die großen Parteien keine eindeutige Position zu Privatisierungsvorhaben einnehmen, können die WählerInnen ihre Haltung zur Privatisierung nur bedingt in ihre Wahlentscheidungen einfließen lassen. Es gibt allerdings in allen Bundesländern die Möglichkeit, von kommunalen und landesweiten BürgerInnenentscheiden.
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Eindrücke zu Wasserprivatisierungen aus Städten in Südafrika, Uruguay und Deutschland · 30.12.05
In den folgenden Hörbeiträgen, handelt es sich um O-Töne, die auf einer Veranstaltung im Rahmen der Veranstaltungsreihe „Die Welt wird Privat“ des Eine-Welt-Forums Münster im Oktober 2005 in der ESG stattfand.
O-Ton von u.a. Ruth Kadalie zu Wasserprivatisierung in Südafrika